Zum Inhalt springen
Recht & Compliance

BFSG seit 2025: Für wen digitale Barrierefreiheit gilt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in Kraft. Wir erklären, welche Angebote erfasst sein können, welche Ausnahmen bestehen und wie eine technische Prüfung beginnt.

Veröffentlicht: Aktualisiert: 10 Min. Lesezeitvon Serkan Met · Mitgründer · Vertrieb & Kundenakquise

Was ist das BFSG und warum ist es wichtig?

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die wesentlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) — der deutschen Umsetzung des European Accessibility Act. Erfasst sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen, nicht pauschal jede Unternehmenswebsite. Entscheidend sind Angebot, Zielgruppe, Prozess und Unternehmensgröße.

Barrierefreiheit ist unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht sinnvoll. Ob das BFSG im Einzelfall gilt, sollte anhand der Informationen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und bei Bedarf mit fachlicher Rechtsberatung geprüft werden.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG erfasst bestimmte private Wirtschaftsakteure und konkret im Gesetz aufgeführte Produkte und Dienstleistungen. Bei Websites ist besonders relevant, ob darüber eine erfasste Dienstleistung für Verbraucher angeboten wird.

Betroffene Unternehmen

Online-Handel und elektronischer Geschäftsverkehr: Verbraucherorientierte Vertragsprozesse können unter das BFSG fallen. Welche Teile der Website betroffen sind, hängt vom konkreten Dienstleistungsprozess ab.

Banken und Finanzdienstleister: Online-Banking und digitale Bankdienstleistungen müssen den Anforderungen entsprechen.

Verkehrs- und Telekommunikationsdienstleister: Buchungsportale, Apps und digitale Ticketsysteme fallen unter das Gesetz.

Ausnahmen

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen. Für Produkte gelten andere Regeln. Gute Zugänglichkeit kann dennoch Nutzung und Reichweite verbessern.

Was fordert das BFSG konkret?

Für die technische Umsetzung sind unter anderem die gesetzlichen Anforderungen und die einschlägigen Normen maßgeblich. Die vier WCAG-Grundprinzipien bieten eine hilfreiche Orientierung:

Wahrnehmbar

  • Bilder brauchen Alt-Texte
  • Videos brauchen Untertitel
  • Farbkontraste müssen ausreichend hoch sein
  • Texte müssen vergrößerbar sein

Bedienbar

  • Navigation muss per Tastatur funktionieren
  • Der Fokus muss sichtbar sein
  • Genug Zeit für Aktionen

Verständlich

  • Sprache der Seite muss im HTML definiert sein
  • Formulare müssen klare Fehlermeldungen liefern
  • Konsistente Navigation

Robust

  • Valides HTML mit korrekter Semantik
  • ARIA-Labels für komplexe Komponenten
  • Screenreader-Kompatibilität

Die häufigsten Barrierefreiheitsfehler

1. Fehlende Alt-Texte: Aussagekräftige Bilder brauchen passende Alternativtexte; rein dekorative Bilder sollten von Assistenztechnologien übersprungen werden.

2. Schlechter Farbkontrast: Trendy grau-auf-weiß Designs sind für sehschwache Nutzer unleserlich.

3. Nicht zugängliche Formulare: Formulare ohne Labels und fehlende Fehlermeldungen.

4. Fehlende Keyboard-Navigation: Menüs die nur per Maus bedienbar sind.

5. Videos ohne Untertitel: Audioinhalte ohne Textalternative.

Was passiert bei Verstößen?

Für erfasste Angebote bestehen Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmechanismen. Welche Folgen im Einzelfall drohen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und sollte rechtlich geprüft werden.

So prüfen Sie Ihre Website

  • WAVE: wave.webaim.org — analysiert Ihre Seite visuell
  • axe DevTools: Browser-Extension für Accessibility-Audits
  • Lighthouse: In Chrome DevTools integriert
  • Screen Reader Test: NVDA (kostenlos) für Windows, VoiceOver auf Mac

Was wir für Sie tun können

Bei Pulse Digital wird Barrierefreiheit bereits in Konzeption und Umsetzung berücksichtigt. Der konkrete Zielstandard und Prüfumfang werden passend zum Projekt vereinbart; für bestehende Websites bieten wir technische Accessibility-Audits und Nachbesserung an.

Ein technischer Audit kann Barrieren sichtbar machen, ersetzt aber keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch Menschen mit unterschiedlichen Assistenztechnologien. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche technische Ersteinschätzung.

Quellen und Redaktionsstand

Quellen geprüft am

Inhalte sind allgemeine Informationen. Rechts-, Datenschutz- und Compliance-Fragen müssen für den konkreten Einzelfall fachlich geprüft werden.