Was ist das BFSG und warum ist es wichtig?
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten — die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
In Deutschland leben rund 10,4 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung — und viele Millionen mehr mit Einschränkungen. Barrierefreiheit ist keine Nische, sondern gesellschaftliche Notwendigkeit und jetzt gesetzliche Pflicht.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG richtet sich an private Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen am EU-Markt anbieten:
Betroffene Unternehmen
Online-Händler und E-Commerce: Alle Online-Shops müssen barrierefrei zugänglich sein — Produktpräsentation, Checkout, Kundenkonto und Kundenservice.
Banken und Finanzdienstleister: Online-Banking und digitale Bankdienstleistungen müssen den Anforderungen entsprechen.
Verkehrs- und Telekommunikationsdienstleister: Buchungsportale, Apps und digitale Ticketsysteme fallen unter das Gesetz.
Ausnahmen
Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und geringem Jahresumsatz sind teilweise ausgenommen — aber auch als kleines Unternehmen profitieren Sie von einer barrierefreien Website: Mehr Reichweite, bessere SEO und zufriedenere Nutzer.
Was fordert das BFSG konkret?
Das BFSG orientiert sich an den WCAG 2.1 AA-Standards mit vier Grundprinzipien:
Wahrnehmbar
- Bilder brauchen Alt-Texte
- Videos brauchen Untertitel
- Farbkontraste müssen ausreichend hoch sein
- Texte müssen vergrößerbar sein
Bedienbar
- Navigation muss per Tastatur funktionieren
- Der Fokus muss sichtbar sein
- Genug Zeit für Aktionen
Verständlich
- Sprache der Seite muss im HTML definiert sein
- Formulare müssen klare Fehlermeldungen liefern
- Konsistente Navigation
Robust
- Valides HTML mit korrekter Semantik
- ARIA-Labels für komplexe Komponenten
- Screenreader-Kompatibilität
Die häufigsten Barrierefreiheitsfehler
1. Fehlende Alt-Texte: Über 60% der deutschen Unternehmenswebsites haben Bilder ohne Alt-Text.
2. Schlechter Farbkontrast: Trendy grau-auf-weiß Designs sind für sehschwache Nutzer unleserlich.
3. Nicht zugängliche Formulare: Formulare ohne Labels und fehlende Fehlermeldungen.
4. Fehlende Keyboard-Navigation: Menüs die nur per Maus bedienbar sind.
5. Videos ohne Untertitel: Audioinhalte ohne Textalternative.
Was passiert bei Verstößen?
Nutzer können Beschwerden bei Marktüberwachungsbehörden einreichen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen. Das größere Risiko: Reputationsschaden in einer zunehmend sensibilisierten Gesellschaft.
So prüfen Sie Ihre Website
- WAVE: wave.webaim.org — analysiert Ihre Seite visuell
- axe DevTools: Browser-Extension für Accessibility-Audits
- Lighthouse: In Chrome DevTools integriert
- Screen Reader Test: NVDA (kostenlos) für Windows, VoiceOver auf Mac
Was wir für Sie tun können
Bei Pulse Digital gehört Barrierefreiheit zum Standard — nicht zum Aufpreis. Jede Website, die wir bauen, erfüllt WCAG 2.1 AA von Grund auf. Für bestehende Websites bieten wir Accessibility-Audits und Nachbesserung an.
Ein Audit kostet deutlich weniger als eine Abmahnung oder ein nachträgliches Redesign. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.